Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit, habe ich einen ganz guten Einblick, was dieses heikle Thema angeht. In den letzten Jahren häuften sich die Fälle, bei denen es durch Verabreichung von sogenannten K. O. Tropfen zu Straftaten kommt.
Sicherlich, kommt es in "klassischen" Cocktail Bars eher selten bis gar nicht vor. Aber gerade jetzt im Sommer, wenn man im Urlaub, auf einem Musikfestival oder in einer heimischen Beach Bar ist, kann es wirklich jeden treffen !
Genau deshalb möchte ich Euch dieses brisante und vielleicht auch nicht gerade populären Thema etwas näher bringen. Ich möchte auch keine Panik verbreiten, sondern euch lediglich für dieses Thema sensibilisieren...!
Was sind K. O. Tropfen?
Unter dem Bergriff "K.O. - Tropfen" werden verschiedene Substanzen zusammen gefasst, die anderen Personen unbemerkt verabreicht werden, um sie in einen wehrlosen Zustand zu versetzten. Sie Opfer werden ausgeraubt und / oder sexuell missbraucht.
Häufig handelt es sich um die Gammahydroxybuttersäure (GHB) oder deren Vorläufersubstanz Gammabutyrolaceton(GBL), die im Körper zu GHB umgewandelt wird.
Diese ist in der Drogen- und Partyszene unter verschiedenen Namen, z. B. "Liquid Ectasy" bekannt.
"K.O. - Tropfen" sind meist geruch- und farblos und haben nur einen leichten Beigeschmack, der in einem alkoholischen oder in einem Mixgetränk vielfach nicht wahrgenommen wird."K.O. - Tropfen"werden nicht nur in Bars, sondern auch in Kneipen, privaten Feiern oder Massenveranstaltungen eingesetzt.
"K.O. - Tropfen"bewirkt in geringer Dosierung zunächst entspannung und Wohlbefinden. In höherer Dosierung kann die Einnaheme nach kurzer Zeit zu Bewusstlosigkeit und Koma führen.
Die Wirkung ist von Person zu Person unterschiedlich.
Sie ist in Verbindung mit anderen Mitteln oder Alkohol zudem unkalkulierbar. und kann sogar tödlich sein.
Die akute wirkung setzt etwa 10 bis 20 Minuten nach der Einnahme ein und kann bis zu vier stunden dauern. Als Nebenwirkung können Übelkeit, erdbrechen, Schwindel, atemnot, Kopfschmerzen, Muskelkrämpfe und Verwirrtheit auftreten. Manchen Betroffene leiden noch an den Folgetagen unter entsprechenden Symtomen und Konzentrationsstörungen.
Viele Betroffene schämen sich, da sie annehmen einen "Filmriss" selbst durch Alkoholkonsum oder Drogen herbeigeführt zu zu haben. Wenn dann das Handy oder die Geldbörse nicht mehr da ist, geht man davon aus, sie verloren zu haben.
Aber manchmal hat man nur schemenhafte Erinnerungen an sexuelle Handlungen oder gar keine Erinnerungen. Der oder die Betroffene bemerkt anhand von Schmerzen oder Verletztungen im Genitalbereich, dass Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, ohne zu wisssen, wie es dazu kam und was genau geschehen ist.
Wie kann ich mich schützen?
Einen vollständigen Schutz gibt es leider nicht. Es ist zunächst wichtig, sich bewusst zu machen, dass der einsatz von "K. O. - Tropfen" jedezeit im Bereich des Möglichen liegt. Das Risiko Opfer zu werden, lässt sich zumindest reduzieren indem man auf das eigene Getränk achtet und im Zweifel lieber stehen lässt.
Beobachten sie plötzlich unerklärbare Sympome wie z. B. Schwindel oder Übelkeit. Sprecht Freunde oder Bekannte an, die sich im Falle einer folgenden Bewusstlosigkeit um Euch kümmern. Wenn vorher möglich, verlasst ihr mit ihnen die Bar, Discothek oder die Feier. In dieser Situation auf keinen Fall Hilfe von fremden Personen annehmen.Wendet Euch, wenn ihr alleine seid an das Servicepersonal oder an den Bartender, wenn es möglich ist.
Nachweisbarkeit:
Eine endgültige Bestätigung kann nur über eine Blut- oder Urinprobe erfolgen. Diese sollte möglichst schnell und direkt auch schon bei Verdacht bei Euren Hausarzt durchgeführt werden, da viele Substanzen nur über sehr kurze Zeiträume nachweisbar sind.
So lässt sich GHB/GBL nach der Einnahme bis zu 6 Stunden im Blut und bis zu 12 Stunden im Urin nachweisen.
Ist dieser Zeitraum verstrichen, ist ggf. ein Nachweis durch eine Haarprobenanalyse möglich, die allerdings teuer ist.
Zudem wäre es ratsam bei Verdacht euch einer körperlichen sowie gynäkologischen Untersuchung zu unterziehen, um mögliche Verletzungen, eventuelle Spuren oder Infektionen dokumentieren zu lassen.
Das alles könnt ihr beim Hausarzt, einer Notfallambulanz oder direkt im Krankenhaus durchführen lassen.
Je schneller, desto besser.
Bei Verdacht oder Betroffenheit:
Wenn ihr betroffen seit oder den Verdacht habt, Opfer einer Straftat geworden zu sein, können folgende Fragen hilfreich sein:
- Habt ihr Erinnerungsstörungen oder gab es sogar eine Filmriss
- Habt ihr vor dem Filmriss mit fremden Personen gesprochen? Wenn ja, könnt ihr diese Beschreiben?
- Habt ihr vor dem Filmriss unerklärbare Veränderungen bei Euch wahrgenommen? Zum Beispiel Schwindel, Übelkeit, Willenlosigkeit.
- Wurden euch Speisen oder Getränke angeboten? Oder habt ihr diese unbeaufsichtigt gelassen?
- Leidet ihr auch Tage später noch an Schwindel, Kopfschmerzen oder Übelkeit ohne das ihr es euch erklären könnt?
- Habt ihr unerklärliche Verletzungen vor allem im im Genitalbereich?
Bei Verdacht unbedingt alle Erinnerungen (Beschreibung der verdächtigen Person, welche Location, Uhrzeit etc.)schriftlich fixieren, um später eventuell auftretende Erinnerungslücken zu umgehen.
Danach sofort zum Arzt !
Erst dann mit den "schriftlichen Erinnerungen" sowie dem ärtzlichen Attest Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten.
Wer als Frau Hilfe sucht, der kann sich unter der Telefonnummer 0241 - 54 22 20 beraten lassen oder einen Kontakt herstellen.
Bis bald Olaf
Bildquellen: www.
notruf-westerburg.de, wz-newsline.de